Ein Auszug der Schwerpunkte des Leistungsspektrums der SARTORI Rechtsanwälte OG
Tätigkeitsbereiche der Rechtsanwälte:
Vertreter vor allen Gerichten und Behörden
Rechtsberater
Insolvenzverwalter
Unternehmenssanierer
Gläubigervertreter
Schuldnervertreter
Vertrags- und Testamentserrichter
Treuhänder
Forderungsbetreiber
Verteidiger in Strafsachen
Kuratoren
Opfervertreter
Schwerpunkte der Kanzlei:
Beratung
Prozessführung
Korrespondenz
Vertretung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers in sämtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
Erstellung von Arbeits-, Manager-, Geschäftsführer- und Dienstnehmerverträgen
Lohnansprüche
Geltendmachung sämtlicher Pensionsansprüche
Vertretung vor allen Disziplinarbehörden
Durchsetzung von Rechtsansprüchen aus Behandlungsverträgen
Abwehr von Rechtsansprüchen aus Behandlungsverträgen
Vetretung von Patienten und Ärzten in Zivil- und Strafverfahren
Apothekenrecht
Die Rechtsanwälte der SARTORI Rechtsanwälte OG sind Ihre Anwälte für nachstehende Rechtsgebiete und alle damit verbundenen Rechtsfragen. Dazu gehören ua. Bereiche wie vertragliche und vorvertragliche Vereinbarungen, Übernahme von Treuhandschaften, Errichtung von Verträgen und deren Durchführung im Grundbuch und im Vermessungsamt, Vertretung und Beratung im Verlassenschaftsverfahren, Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht, bei der Erstellung von Mietverträgen und darüber hinaus. Wir vertreten Sie auch vor den entsprechenden Behörden und den Nachbarn sowie Anrainern und beraten Sie vom Beginn des Bauprojekts bis zum Abschluss. Ebenso übernehmen wir auch die Vertretung von Bauunternehmen und Bauträgern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Kunden, Käuder und Behörden.
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Projektentwicklung
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Vertragserrichtung
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Treuhandabwicklung
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Wohnungsverkauf
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Bauverfahren
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Verfassung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
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Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen
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Errichtung, Registrierung und Verwahrung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
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Testamente
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Legate
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Kodizille
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Erbverträge
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Verlassenschaftsverfahren
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Pflichtteilsrecht
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Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen (Scheidung, Unterhalt, Vaterschaft)
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Kindes- und Ehegattenunterhalt
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Partnerschaftsverträge
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Eheverträge
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Häusliche Gewalt
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Partnerschaftsverträge
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Trennungsvereinbarung
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Einvernehmliche Scheidung
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Scheidungsfolgen- und Trennungsvereinbarung
Beratung
Vertretung
Begleitung im Verfahren
Vertragserrichtung
Treuhandabwicklung
Mietzins- und Räumungsklagen
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Kauf und Verkauf
Übergabe
Bauträger
Schenkungen (unter Lebenden/auf den Todesfall)
Tausch
Dienstbarkeit
Realteilung
Wohnungseigentum
Miete/Pacht
Mahnwesen
Klagsführung
Exekutionsverfahren
Forderungsbetreibung
Insolvenzverwaltung
Anträge auf Insolvenzeröffnung
Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsverwalter
Schuldenregulierung (Privatkonkurs)
Unternehmensbeendigung
Konkurse
Gläubiger- und Schuldnervertretung
Vertragserrichtung
Beratung und Vertretung von Jagd- und Fischereiaufsichtsorganen
Anmeldung von Jagden
Vertretung vor dem Disziplinarrat
Eintragung von Fischereirechten
Jagd- und Wilschadenabwicklung
Waffenrecht
Jagdpacht
Vertretung bei Verwaltungsübertretungen bei der Jagd- und Fischereiausübung
Die Rechtsanwälte der SARTORI Rechtsanwälte OG setzen sich intensiv mit jedemFall auseinander und können nach Überprüfung aller Fakten die Ansprüche durchsetzen. Wir erwirken u.a. Widerrufe, Unterlassung von rufschädigenden Veröffentlichungen oder Entschädigung von erlittenen Kränkungen.
Markenanmeldungen national und international
Verwaltung von Markenrechten
Überwachung der Schutzfristen und Schutzrechte
Errichtung und Prüfung von Lizenzverträgen
Design- und Geschmacksmusteranmeldungen
Durchsetzung der Werknutzungsrechte
außergerichtliche Rechtsdurchsetzung
Prozessführung
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Immissionsabwehr
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Streitigkeiten in Zusammenhang mit Grundgrenzen – Grenzstreitigkeiten
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Sträucherüberhang
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Entzug von Licht und Luft
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Außergerichtliche Streitbeilegung
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Rechtsdurchsetzung
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Prozessführung
Außergerichtliche Streitbelegeung
Rechtsdurchsetzung
Prozessführung
Stornierungen
Die Rechtsanwälte der SARTORI Rechtsanwälte OG helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen. Wir sorgen für die rasche Beweissicherung. Wir überprüfen die vertraglichen Grundlagen der Leistungserbringung aufgrund welcher Vereinbarungen bzw. Verträge vorliegen. Ob es sich um geringfügige oder schwerwiegende Mängel handelt, wir setzen die notwendigen rechtlichen Schritte für Sie. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor selbigem.
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes
Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen
Abwicklung von Unfällen (Verkehrsunfälle, Sportunfälle, etc.)
Beratung und Vertretung von Ärzten und Patienten bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
Konsumentenschutz
Haftungsfragen
Verteidigung in Strafsachen, einschl. Finanzstrafrecht
Beratung von Opfern und Geschädigten
Privatbeteiligung im Strafverfahren
Beratung bei der Gründung von Vereinen
Erstellung von Vereinsstatuten
Vertretung bei vereinsinternen Auseinandersetzungen
Schadenabwicklung
Forderungsbetreibung
Korrespondenz mit Versicherungen
Prozessführung
Schadenersatz
Schmerzengeld
Opfervertretung
Die Rechtsanwälte der SARTORI Rechtsanwälte OG beraten Sie gerne über die Möglichkeiten bei der Erstellung und Durchführung unterschiedlicher Verträge. Dabei nehmen wir Rücksicht darauf, Ihre Wünsche und Vorstellungen in Zusammenarbeit mit Ihnen umzusetzen. Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unsere Vertragsberatung bei bestehenden und zukünftigen Verträgen in Anspruch.
Kaufverträge
Übergabeverträge
Schenkungsverträge
Tauschverträge
Dienstbarkeitsverträge
Realteilungsverträge
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Testamente
Legate
Kodizille
Erbverträge
Schenkungen auf den Todesfall
Wohnungseigentumsverträge
Miete/Pachtverträge
arbeitsrechtliche Verträge
Übergabeverträge
Vereinbarungen über Erwachsenenvertretung
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Vertretung in Verwaltungsverfahren (z.B. Bau-, Gewerbe- und Betriebsanlagenverfahren)
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Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren (z.B. Führerscheinentzug)
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Verfassung von Rechtsmitteln (Beschwerden an die Verwaltungsgerichte)
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Verfassung von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof/Verwaltungsgerichtshof
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Beratung bei Unternehmensgründung
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Start Ups
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Gesellschaftsgründungen (Vertragserrichtung)
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Bestellung und Abberufung von Gesellschaftsorganen
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Beratung und/oder Vertretung in Haftungsfragen
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Anteilsübertragungen
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(Um-)Strukturierungs- bzw Umgründungsvorgänge (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung, Spaltung)
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Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft
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Firmenbuchgesuche
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Forderungsdurchsetzung und Abwehr
Beantragung von waffenrechtlichen Dokumenten
Vertretung in Verfahren und vor Behörden
Waffenverbotsverfahren
Strafverfahren
Medizinrecht - Arzthaftung
Rechtsanwalt Mag. Guido Sartori
Bereits die Abklärung, ob es sich um einen Behandlungs- und/oder einen Aufklärungsfehler handelt ist von rechtlicher Relevanz und Bedarf der entsprechenden fundierten juristischen Überprüfung.
Das Gebiet des Medizinrechts, welches Patientenrechte, Arzthaftung ebenfalls umfasst, wie das Recht der Gesundheitsberufe selbst ist vielschichtig und bedarf besondere Kenntnisse der Materie.
Das Arzthaftungsrecht befasst sich einerseits mit den Pflichten von Ärzten und Spitälern gegenüber ihren Patienten und andererseits mit den Rechten des Patienten, wenn sich dieser medizinisch behandeln lässt.
Haftungsfälle zeigen sich u.a. in der Form von ärztlichen Kunstfehlern, Verstöße gegen die ärztlichen Aufklärungspflichten und einer mangelhaften Dokumentation der Aufklärung durch den Arzt.
Der wohl häufigste Grund für eine Arzthaftung ist der Behandlungsfehler, sohin ein ärztlicher Kunstfehler. Umgangssprachlich als „Ärztepfusch“ bezeichnet.
Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn der Arzt seinen Patienten nicht nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst, sohin lege artis und entsprechend seiner Fachkenntnisse behandelt.
Dadurch begeht der Arzt eine vertragliche Pflichtverletzung.
Der mit dem Arzt abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst aber auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung bzw. des Eingriffs oder ihrer Unterlassung aufzuklären.
Der Zeitpunkt der Aufklärung muss grundsätzlich so gewählt werden, dass der Patient eine angemessene Frist zur Überlegung hat.
Dabei ist besonders darauf hinzuweisen, dass Formblätter, Aufklärungsbögen udgl. nicht das persönliche Aufklärungsgespräch mit dem Arzt ersetzen!
Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die individuelle Aufklärung wesentlich.
Auch wenn die Behandlung lege artis durchgeführt wurde, besteht die Haftungsgefahr für den behandelnden Arzt darin, dass die Patientenaufklärung eventuell nicht ordnungsgemäß erfolgte. Die Beweislast für die gebotene Aufklärung und eine daraus folgende Einwilligung in die Behandlung trifft den Arzt.
Die Ansprüche des Patienten sind vielseitig und müssen im Einzelfall analysiert werden. Als Schadenersatz kann der Patient jene Heilungskosten verlangen, die ihm durch den Behandlungsfehler zusätzlich entstanden sind. Weiters steht dem Patienten auch Schmerzengeld zu.
Dabei können auch seelische Schmerzenin Form von Schmerzengeld zu ersetzen sein, wenn die psychische Beeinträchtigung des Patienten eine Gesundheitsschädigung darstellt.
Ist der Patient selbstständig erwerbstätig, kann dieser seinen Verdienstentgang geltend machen. Des Weiteren kann der geschädigte Patient natürlich auch Pflege- Betreuungs- und Haushaltshilfekosten sowie Kosten einer notwendigen Adaption der Wohn- und sonstigen Lebensverhältnisse verlangen.
Sollte die Fehlbehandlung zu einer nachteiligen Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Patienten führen, so kann ein angemessener Entschädigungsbetrag als „Verunstaltungsentschädigung“ begehrt werden.


