Ein Auszug der Schwerpunkte des Leistungsspektrums der SARTORI Rechtsanwälte OG

Tätigkeitsbereiche der Rechtsanwälte:

  • Vertreter vor allen Gerichten und Behörden
  • Rechtsberater
  • Insolvenzverwalter
  • Unternehmenssanierer
  • Gläubigervertreter
  • Schuldnervertreter
  • Vertrags- und Testamentserrichter
  • Treuhänder
  • Forderungsbetreiber
  • Verteidiger in Strafsachen
  • Kuratoren
  • Opfervertreter

Schwerpunkte der Kanzlei:

  • Beratung
  • Prozessführung
  • Korrespondenz
  • Vertretung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers in sämtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Erstellung von Arbeits-, Manager-, Geschäftsführer- und Dienstnehmerverträgen
  • Lohnansprüche
  • Geltendmachung sämtlicher Pensionsansprüche
  • Vertretung vor allen Disziplinarbehörden
  • Durchsetzung von Rechtsansprüchen aus Behandlungsverträgen
  • Abwehr von Rechtsansprüchen aus Behandlungsverträgen
  • Vetretung von Patienten und Ärzten in Zivil- und Strafverfahren
  • Apothekenrecht
Die Rechtsanwälte der SARTORI Rechtsanwälte OG sind Ihre Anwälte für nachstehende Rechtsgebiete und alle damit verbundenen Rechtsfragen. Dazu gehören ua. Bereiche wie vertragliche und vorvertragliche Vereinbarungen, Übernahme von Treuhandschaften, Errichtung von Verträgen und deren Durchführung im Grundbuch und im Vermessungsamt, Vertretung und Beratung im Verlassenschaftsverfahren, Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht, bei der Erstellung von Mietverträgen und darüber hinaus. Wir vertreten Sie auch vor den entsprechenden Behörden und den Nachbarn sowie Anrainern und beraten Sie vom Beginn des Bauprojekts bis zum Abschluss. Ebenso übernehmen wir auch die Vertretung von Bauunternehmen und Bauträgern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Kunden, Käuder und Behörden.
  • Projektentwicklung
  • Vertragserrichtung
  • Treuhandabwicklung
  • Wohnungsverkauf
  • Bauverfahren
  • Verfassung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
  • Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Errichtung, Registrierung und Verwahrung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
  • Testamente
  • Legate
  • Kodizille
  • Erbverträge
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Pflichtteilsrecht
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen (Scheidung, Unterhalt, Vaterschaft)
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Partnerschaftsverträge
  • Eheverträge
  • Häusliche Gewalt
  • Partnerschaftsverträge
  • Trennungsvereinbarung
  • Einvernehmliche Scheidung
  • Scheidungsfolgen- und Trennungsvereinbarung
  • Beratung
  • Vertretung
  • Begleitung im Verfahren
  • Vertragserrichtung
  • Treuhandabwicklung
  • Mietzins- und Räumungsklagen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Kauf und Verkauf
  • Übergabe
  • Bauträger
  • Schenkungen (unter Lebenden/auf den Todesfall)
  • Tausch
  • Dienstbarkeit
  • Realteilung
  • Wohnungseigentum
  • Miete/Pacht
  • Mahnwesen
  • Klagsführung
  • Exekutionsverfahren
  • Forderungsbetreibung
  • Insolvenzverwaltung
  • Anträge auf Insolvenzeröffnung
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Sanierungsverwalter
  • Schuldenregulierung (Privatkonkurs)
  • Unternehmensbeendigung
  • Konkurse
  • Gläubiger- und Schuldnervertretung
  • Vertragserrichtung
  • Beratung und Vertretung von Jagd- und Fischereiaufsichtsorganen
  • Anmeldung von Jagden
  • Vertretung vor dem Disziplinarrat
  • Eintragung von Fischereirechten
  • Jagd- und Wilschadenabwicklung
  • Waffenrecht
  • Jagdpacht
  • Vertretung bei Verwaltungsübertretungen bei der Jagd- und Fischereiausübung
Die Rechtsanwälte der SARTORI Rechtsanwälte OG setzen sich intensiv mit jedemFall auseinander und können nach Überprüfung aller Fakten die Ansprüche durchsetzen. Wir erwirken u.a. Widerrufe, Unterlassung von rufschädigenden Veröffentlichungen oder Entschädigung von erlittenen Kränkungen.
  • Markenanmeldungen national und international
  • Verwaltung von Markenrechten
  • Überwachung der Schutzfristen und Schutzrechte
  • Errichtung und Prüfung von Lizenzverträgen
  • Design- und Geschmacksmusteranmeldungen
  • Durchsetzung der Werknutzungsrechte
  • außergerichtliche Rechtsdurchsetzung
  • Prozessführung
  • Immissionsabwehr
  • Streitigkeiten in Zusammenhang mit Grundgrenzen – Grenzstreitigkeiten
  • Sträucherüberhang
  • Entzug von Licht und Luft
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Rechtsdurchsetzung
  • Prozessführung
  • Außergerichtliche Streitbelegeung
  • Rechtsdurchsetzung
  • Prozessführung
  • Stornierungen
Die Rechtsanwälte der SARTORI Rechtsanwälte OG helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen. Wir sorgen für die rasche Beweissicherung. Wir überprüfen die vertraglichen Grundlagen der Leistungserbringung aufgrund welcher Vereinbarungen bzw. Verträge vorliegen. Ob es sich um geringfügige oder schwerwiegende Mängel handelt, wir setzen die notwendigen rechtlichen Schritte für Sie. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor selbigem.
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Abwicklung von Unfällen (Verkehrsunfälle, Sportunfälle, etc.)
  • Beratung und Vertretung von Ärzten und Patienten bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
  • Konsumentenschutz
  • Haftungsfragen
  • Verteidigung in Strafsachen, einschl. Finanzstrafrecht
  • Beratung von Opfern und Geschädigten
  • Privatbeteiligung im Strafverfahren
  • Beratung bei der Gründung von Vereinen
  • Erstellung von Vereinsstatuten
  • Vertretung bei vereinsinternen Auseinandersetzungen
  • Schadenabwicklung
  • Forderungsbetreibung
  • Korrespondenz mit Versicherungen
  • Prozessführung
  • Schadenersatz
  • Schmerzengeld
  • Opfervertretung
Die Rechtsanwälte der SARTORI Rechtsanwälte OG beraten Sie gerne über die Möglichkeiten bei der Erstellung und Durchführung unterschiedlicher Verträge. Dabei nehmen wir Rücksicht darauf, Ihre Wünsche und Vorstellungen in Zusammenarbeit mit Ihnen umzusetzen. Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unsere  Vertragsberatung bei bestehenden und zukünftigen Verträgen in Anspruch.
  • Kaufverträge
  • Übergabeverträge
  • Schenkungsverträge
  • Tauschverträge
  • Dienstbarkeitsverträge
  • Realteilungsverträge
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Testamente
  • Legate
  • Kodizille
  • Erbverträge
  • Schenkungen auf den Todesfall
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Miete/Pachtverträge
  • arbeitsrechtliche Verträge
  • Übergabeverträge
  • Vereinbarungen über Erwachsenenvertretung
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren (z.B.  Bau-, Gewerbe- und Betriebsanlagenverfahren)
  • Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren (z.B.  Führerscheinentzug)
  • Verfassung von Rechtsmitteln (Beschwerden an die Verwaltungsgerichte)
  • Verfassung von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof/Verwaltungsgerichtshof
  • Beratung bei Unternehmensgründung
  • Start Ups
  • Gesellschaftsgründungen (Vertragserrichtung)
  • Bestellung und Abberufung von Gesellschaftsorganen
  • Beratung und/oder Vertretung in Haftungsfragen
  • Anteilsübertragungen
  • (Um-)Strukturierungs- bzw Umgründungsvorgänge (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung, Spaltung)
  • Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft
  • Firmenbuchgesuche
  • Forderungsdurchsetzung und Abwehr
  • Beantragung von waffenrechtlichen Dokumenten
  • Vertretung in Verfahren und vor Behörden
  • Waffenverbotsverfahren
  • Strafverfahren

Medizinrecht - Arzthaftung

Rechtsanwalt Mag. Guido Sartori

Bereits die Abklärung, ob es sich um einen Behandlungs- und/oder einen Aufklärungsfehler handelt ist von rechtlicher Relevanz und Bedarf der entsprechenden fundierten juristischen Überprüfung.

Das Gebiet des Medizinrechts, welches Patientenrechte, Arzthaftung ebenfalls umfasst, wie das Recht der Gesundheitsberufe selbst ist vielschichtig und bedarf besondere Kenntnisse der Materie.

Das Arzthaftungsrecht befasst sich einerseits mit den Pflichten von Ärzten und Spitälern gegenüber ihren Patienten und andererseits mit den Rechten des Patienten, wenn sich dieser medizinisch behandeln lässt.

Haftungsfälle zeigen sich u.a. in der Form von ärztlichen Kunstfehlern, Verstöße gegen die ärztlichen Aufklärungspflichten und einer mangelhaften Dokumentation der Aufklärung durch den Arzt.
Der wohl häufigste Grund für eine Arzthaftung ist der Behandlungsfehler, sohin ein ärztlicher Kunstfehler. Umgangssprachlich als „Ärztepfusch“ bezeichnet.

Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn der Arzt seinen Patienten nicht nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst, sohin lege artis und entsprechend seiner Fachkenntnisse behandelt.

Dadurch begeht der Arzt eine vertragliche Pflichtverletzung.

Der mit dem Arzt abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst aber auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung bzw. des Eingriffs oder ihrer Unterlassung aufzuklären.





Der Zeitpunkt der Aufklärung muss grundsätzlich so gewählt werden, dass der Patient eine angemessene Frist zur Überlegung hat.

Dabei ist besonders darauf hinzuweisen, dass Formblätter, Aufklärungsbögen udgl. nicht das persönliche Aufklärungsgespräch mit dem Arzt ersetzen!

Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die individuelle Aufklärung wesentlich.

Auch wenn die Behandlung lege artis durchgeführt wurde, besteht die Haftungsgefahr für den behandelnden Arzt darin, dass die Patientenaufklärung eventuell nicht ordnungsgemäß erfolgte. Die Beweislast für die gebotene Aufklärung und eine daraus folgende Einwilligung in die Behandlung trifft den Arzt.
Die Ansprüche des Patienten sind vielseitig und müssen im Einzelfall analysiert werden. Als Schadenersatz kann der Patient jene Heilungskosten verlangen, die ihm durch den Behandlungsfehler zusätzlich entstanden sind. Weiters steht dem Patienten auch Schmerzengeld zu.

Dabei können auch seelische Schmerzenin Form von Schmerzengeld zu ersetzen sein, wenn die psychische Beeinträchtigung des Patienten eine Gesundheitsschädigung darstellt.

Ist der Patient selbstständig erwerbstätig, kann dieser seinen Verdienstentgang geltend machen. Des Weiteren kann der geschädigte Patient natürlich auch Pflege- Betreuungs- und Haushaltshilfekosten sowie Kosten einer notwendigen Adaption der Wohn- und sonstigen Lebensverhältnisse verlangen. Sollte die Fehlbehandlung zu einer nachteiligen Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Patienten führen, so kann ein angemessener Entschädigungsbetrag als „Verunstaltungsentschädigung“ begehrt werden.
Schwerpunkte - Rechtsgebiete SARTORI Rechtsanwälte OG
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